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SEXUALSTRAF
RECHT

Besondere Brisanz weisen Straftaten mit Sexualbezug auf, was nicht zuletzt häufig an dem gesteigerten Medieninteresse zu sehen ist. Der Beschuldigte, für den damit immer die Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung hinzutritt, sieht sich einem gesteigerten Strafverfolgungsinteresse der Ermittlungsbehörden ausgesetzt, welches regelmäßig einseitig und zu seinen Lasten ausgerichtet ist. 

Da sich Sexualität häufig dem Anblick Dritter entzieht, liegt regelmäßig eine sog. Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor, die – entgegen landläufiger Meinung – nicht zwingend einer Verurteilung entgegensteht. Im Gegenteil: diese besondere Konstellation bedarf nicht nur Erfahrung, sondern erfordert im besonderen Maße interdisziplinäre Kenntnisse in den Bereichen Aussagepsychologie, Vernehmungslehre und IT.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Gesetzesänderungen in den Jahren 2016 und 2020 zu einer massiven Ausweitung der Straftatbestände und deutlich schärferen Sanktionen führten. Potentiell steht damit fast jede ungewollte Berührung unter Strafe.

Im Bereich des Sexualstrafrechts gilt daher umso mehr, dass frühzeitig ein erfahrener Verteidiger einbezogen werden muss.

Egal, ob es sich um einen schwerwiegenden Tatvorwurf (Vergewaltigung, Tat zum Nachteil von Kindern) oder eine kleinere Sache handelt, wir kennen keine Berührungsängste. Verteidigt wird der Täter, nicht die Tat. Wegen der oft unklaren Rechtslage und dem Umstand, dass nahezu jede Berührung potentiell strafbar sein kann, gilt es gerade im Bereich des Sexualstrafrechts sich den Vorwürfen konsequent entgegenzusetzen.

Rechtsanwalt Kettler steht Ihnen dabei als verlässlicher Partner zur Seite. Sie profitieren davon, dass sich Rechtsanwalt Kettler seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf die Konstellation „Aussage-gegen-Aussage“ spezialisierte und sich in diesem Bereich besonders fortbildet.

Wenden Sie sich direkt an ihn: 01522 2408009 // tk@mohne-kettler.de

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